A

ADR

Die ADR-Vorschriften sind ein international gültiges Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Diese werden in den jeweiligen Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt. In Österreich durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Gefahrgutbeförderungsverordnung.

Änderungserlass

Der Änderungserlass 12/2015 gilt in Verbindung mit dem KFG 1967 und gibt quasi vor, welche Prüfungen und Untersuchungen am Fahrzeug durchzuführen sind, wenn man gewisse Komponenten ändert bzw. umbaut.

Abnahmeprüfung

Eine Abnahmeprüfung muss bei gewissen Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme bzw. nach unmittelbarem Zusammenbau durchgeführt werden. Dies betrifft gewisse Arten von Krane, die zum Beispiel an Ort und Stelle zusammengebaut werden oder einem Ladekran, der auf einem Fahrzeug aufgebaut wird. Auch Fahrzeughebebühnen, Tore in Gebäuden oder Fahrzeugen, Ladebordwände auf KFZ montiert, etc benötigen eine Abnahmeprüfung.

ADR-Schein

Ein ADR-Schein ist für Lenker erforderlich, die gewisse Mengen und besondere gefährliche Güter befördern. Ein ADR-Schein wird auch als Gefahrgutlenkerausweis bezeichnet und besteht mittlerweile aus verschiedenen Modulen. Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs für explosive Stoffe Klasse 1, Aufbaukurs für radioaktive Stoffe Klasse 7, etc. Ein ADR-Schein ist generell 5 Jahre gültig und kann innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf bereits im Rahmen einer Verlängerungsschulung bzw. Fortbildungsschulung verlängert werden.

Abnahmeprüfung

Die Anhängelast beschreibt den Wert in kg, welches ein Fahrzeug technisch ziehen kann. Die zulässige Anhängelast von ungebremsten und gebremsten Anhängern ist im Zulassungsschein des jeweiligen Fahrzeuges ersichtlich. Es gibt eingeschränkte Möglichkeiten, Anhängelasten zu erhöhen. Bei Fragen zu Anhängelasterhöhungen kontaktieren Sie uns gerne.

B

Bodenfreiheit

Die benötigte Mindestbodenfreiheit für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1 beträgt in Österreich 80 mm (voll beladen) bzw. 95 mm (unbelastet als Näherung). Der Mindestabstand zum Boden gilt für starre Teile der Bodengruppe des Fahrzeugs, auf einer mittigen Breite von 800mm.

Berufskraftfahrer

Als Berufskraftfahrer gelten alle Fahrer, welche im Sinne Ihrer Arbeitstätigkeit – also gewerblich – Personen oder Waren transportieren und damit ihren Lebensunterhalt verdienen. In der EU müssen alle Berufskraftfahrer seit 2009, Lenker von LKW über 3,5 to sowie Lenker von Bussen, seit 2008 einen Fahrerqualifizierungsnachweis haben, der als C95 oder D95 in den Führerschein eingetragen wird.

C

CE-Kennzeichnung

Maschinen, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und andere Anlagen müssen nach dem geltenden EU-Recht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Eine CE-Kennzeichnung ist Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, eine CE-Kennzeichnung ist nach außen hin optisch der „erste“ Hinweis, dass die Anlage, zum Zeitpunkt der Herstellung, den geltenden EU-Richtlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften entsprochen hat. Die CE-Kennzeichnung findet sich auf vielen Produkten. Neben der Kennzeichnung müssen die Produkte auch über eine EG-Konformitätserklärung verfügen und über weitere, gesetzmäßig vorgeschriebenen, Dokumenten, die zum Teil dem Konsumenten bzw. Betreiber übergeben werden müssen.

COC

COC heißt Certificate of Conformity bzw. wird es auch als EG-Übereinstimmungserklärung bezeichnet. Man kennt dieses Dokument aus früheren Zeiten unter dem Begriff Typenschein und ist ein wichtiges Dokument für das Fahrzeug, um dieses überhaupt anmelden zu können bzw. um dort Änderungen und Typisierungen einzutragen.

C95

Berufskraftfahrer, welche im gewerblichen Bereich im EU-Raum als LKW-Lenker tätig sind, müssen im Führerschein den sogenannten Code C95 eingetragen haben. Wie man dazu kommt findet ihr unter dem Glossar-Begriff Berufskraftfahrer und auf unserer Website unter der Kategorie Akademie.

Code 96

Inhaber einer Führerscheinklasse B können seit 2013 sehr unkompliziert den sogenannten Code 96 als Eintragung in den Führerschein erwerben. Damit ist es möglich, einen PKW samt schwerer Anhänger mit einem Lastzuggesamtgewicht von max. 4.250 kg zu lenken. Das heißt: Zulässiges Gesamtgewicht PKW + zulässiges Gesamt Gewicht Anhänger darf in Summe bis zu 4.250 kg betragen. Beispiel: GG PKW: 2.500 kg + GG Anhänger 1.750 kg.

D

Distanzscheiben

Werden verwendet, um die Spurweite bzw. den Radabschluss am Fahrzeug bündiger zu gestalten oder auch um Abstand zwischen Felge und Fahrwerks- und Bremsteilen zu schaffen. Spurweitenänderungen sind zwischen +2,00 % – + 4,00 % – je nach Fahrzeugbauweise – zulässig. Es ist mindestens ein Festigkeitsnachweis erforderlich.

Dateneingabe

Eine Dateneingabe gem. § 28b KFG 1967 eines Fahrzeuges muss grundsätzlich vom Generalimporteur des Fahrzeugherstellers in Österreich durchgeführt werden. Sollte es keinen Generalimporteur geben, so liegt die Zuständigkeit bei der Landesregierung bzw. Prüfstelle. Für die Dateneingabe ist in der Regel ein Datenauszug bzw. COC erforderlich.

D-Wert

Der D-Wert ist der theoretische Vergleichswert für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Dieser Wert wird bei Anhängevorrichtungen von Zugfahrzeugen sowie Zugkupplungen von Anhängern angegeben und dient als Grundlage zur Berechnung der technisch maximal zulässigen Anhängelast in Abhängigkeit des Gesamtgewichtes vom Zugfahrzeug. Es gibt einige Berechnungstools, welche auf Grundlage der Richtlinie ECE R55 im Internet zu finden sind. Wir empfehlen www.online-berechnung.at/d-wert.

E

Einzelabnahme

Als Einzelabnahme wird häufig die Typisierung von „spezielleren“ oder umfangreicheren Änderungen bezeichnet. Grundsätzlich muss in Österreich – sofern umfangreichere und wesentlich technische Änderungen an einem KFZ vorgenommen werden – eine Einzelgenehmigung gem. § 31 KFG 1967 durchgeführt werden. Zuständig dafür ist die jeweilige Landesregierung bzw. Prüfstelle. Eine Einzelabnahme bzw. Einzelgenehmigung heißt nicht, dass gewisse Änderungen welche „normalerweise nicht möglich sind“ möglich werden.

Einzelgenehmigung

Eine Einzelgenehmigung gemäß §31 KFG 1967 beschreibt die Genehmigung eines einzelnen Kraftfahrzeuges oder Anhängers. Für Einzelgenehmigungen werden umgangssprachlich auch Begriffe wie Einzelabnahme, Einzelgutachten oder Typisierung verwendet. Diese kommen jedoch in der Gesetzgebung bzw. in den EU-Richtlinien nicht vor. Benötigt wird eine Einzelgenehmigung dann, wenn für das Fahrzeug beispielsweise kein Datenauszug, COC etc. ausgestellt wird. Auch bei Exoten etc. kann dies notwendig sein.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen Unternehmen in gefahrgutrechtlichen Angelegenheiten und vertreten diese Firmen im Rahmen dieser Tätigkeiten. Ein externer Gefahrgutbeauftragter wird an das Bundesministerium gemeldet und steht unterstützend, beratend und regelmäßig zur Verfügung. Beispiele dafür sind, ADR-Unterweisungen, Jahresabschlussbericht, Dokumentation, Sicherstellung der vorschriftsmäßigen Umsetzung der gefahrgutrechtlichen Transportvorschriften, etc.

F

Fahrwerk

Fahrwerke in verschiedenen Ausführungen (Luftfahrwerk, Gewindefahrwerk, Tieferlegungsfedern, etc.) werden oftmals nachträglich zur Individualisierung (meistens zum Zwecke einer Tieferlegung) des Fahrzeuges eingebaut. Für die Typisierung bzw. Genehmigung ist ein Gutachten notwendig, welches von uns erstellt werden kann.

Felgen

Felgen, welche nicht in den Genehmigungsdokumenten / Typenschein eingetragen sind, müssen typisiert (kraftfahrrechtlich genehmigt werden). Hierzu wird zumindest ein Nachweis über die Traglast der Felge benötigt. Anbaugutachten etc. können von uns erstellt werden.

Flugförderzeuge

Flurförderzeuge sind am Boden bzw. Untergrund eingesetzte Fördermittel, welche zum horizontalen Transport von Lasten eingesetzt werden. Die bekanntesten Flurförderzeuge sind Stapler.

Freimengentransport

Im Gefahrgutrecht existiert diverse Freistellungen für den Transport gefährlicher Güter. Diese Freistellungen gibt es in unterschiedlichster Form und richten sich beispielsweise nach der Art der Transportdurchführung (Privatpersonen, Handwerker, etc.) oder an der Menge der transportierten, gefährlichen Güter auf der Beförderungseinheit. (1.000 Punkte Grenze – Mindermengentransport)

G

Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern in ständigem, regelmäßigem Umgang, sind müssen einen sogenannten Gefahrgutbeauftragten ernennen. Die Tätigkeiten betreffen das Lagern, das Transportieren, sowie Be- und Entladungen im Rahmen von Speditionsverkehr, etc. Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten wird von uns durchgeführt und muss spätestens alle 5 Jahre verlängert werden.

Gutachten

Als Gutachten sind fachliche Expertisen – von hierzu befugten Unternehmen -und/oder Personen zu verstehen, die eine gewisse Thematik behandeln. Die Aussagen eines Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens und/oder einer gutachterlichen Stellungnahme basieren auf einer fundierten Befundaufnahme und Beweissicherung. Auf Basis der Befundaufnahme und den durchgeführten Untersuchungen, Überprüfungen, etc. ergeben sich dann die vom Sachverständigen im Rahmen des Gutachtens erläuternden Ergebnisse.

Gefahrguttransport

Der Transport gefährlicher Güter ist im Rahmen eines europäischen Abkommens – kurz ADR genannt – geregelt. Beim Gefahrguttransport gibt es viele, zusätzliche Bestimmungen für beteiligten Personen. Bei uns erfahren Sie alles rund um den Gefahrguttransport.

H

Historische Fahrzeuge

Voraussetzungen hierfür sind ein Mindestalter von 30 Jahren sowie die Eintragung in der approbierten Liste des KHMÖ und die Hauptbaugruppenoriginalität, welche vom Sachverständigen beurteilt wird. Wir sind Sachverständige für historische Fahrzeuge und können in dieser Angelegenheit weiterhelfen.

Höherlegung

Höherlegungen werden meist bei Geländefahrzeugen oder Abenteuermobilen und Wohnmobilen mit geänderten Fahrwerken oder Spacerkits vorgenommen. Je nach Alter des Fahrzeuges können Höherlegungen zur Beeinträchtigung des Fußgängerschutzes führen und es kann zu Problemen bei der Typisierung kommen. In solchen Fällen unterstützen wir gerne.

I

Ingenieurbüro

Als Ingenieurbüro für Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen befassen wir uns mit Technischer Beratung, Erstellung von Gutachten und der Abwicklung von Projekten verschiedenster Arten. Die einzelnen Gebiete umfassen dabei den Maschinenbau selbst, Technische Arbeitssicherheit, Kraftfahrzeugtechnik, Verkehrs- und Transporttechnik als auch beratende Tätigkeiten für Unternehmen.

J

Jährliche Überprüfung

Auf Basis verschiedener Gesetze unterliegen Unternehmen in Österreich der jährlichen Überprüfung unterschiedlichster Bereiche ihrer Betriebsstätten. Dies umfasst zum Beispiel die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen nach AM-VO oder die bis zu 6-jährlich wiederkehrende Prüfung von genehmigten Betriebsstätten nach §82 der Gewerbeordnung.

K

Konformitätserklärung

Der Inverkehrbringer von gewissen Anlagen, insbesondere alle Arten von Maschinen, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, uvm. muss im Rahmen einer Konformitätserklärung bestätigen, dass im Rahmen der Herstellung und des Baus die grundlegenden Sicherheitsbestimmungen der europäischen Richtlinien und nach Bedarf die harmonisierten Normen eingehalten wurden. Die EG-Konformitätserklärung wird oftmals auch als CE-Zertifikat bezeichnet. Die EG-Konformitätserklärung bescheinigt die Einhaltung dieser Normen und die Konformität der Maschine, Lastaufnahmemittel, etc. gem. der geltenden Richtlinien und Normen.

Kurse

Kurse gem. § 14 Fachkenntnis-Verordnung: Lauf-, Bock- und Portalkrane, Stapler- und Flurförderzeug, Fahrzeug- und Ladekran, Dreh- und Auslegerkran sowie Kombinationsausbildungen gem. § 7 FK-V.

L

Lärmgutachten

Lärmgutachten werden bei der Typisierung von KFZ seitens der Landesregierung benötigt. Je nach Fahrzeugklasse gibt es verschiedenste Prüfverfahren. Es werden der Nahfeldpegel (Standgeräusch) und das Betriebsgeräusch (Fahrgeräusch) ermittelt. Die Werte werden in dB(A) ausgewiesen.

Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen, welche meist in Verbindung mit Kränen zum Heben von Lasten verwendet werden. Beispiele hierfür: Traversen, Hebezangen, Palettengabeln etc. Lastaufnahmemittel unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.

Luftfahrwerk

Kann auch serienmäßig bereits in Fahrzeugen verbaut sein. Häufig werden diese nachträglich zum Zwecke der Individualisierung bzw. Tieferlegung des Fahrzeuges eingebaut. Es gibt gewisse Anforderungen an die Fahr- und Notposition sowie an die Art und Weise der Niveauregelung bzw. Steuerung. Bei Luftfahrwerksumbauten haben wir die perfekten Werkstätten für den Umbau bzw. erstellen wir das – für die kraftfahrrechtliche Genehmigung – notwendige Gutachten.

M

Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG legt Regeln und Anforderungen an Maschinen und Anlagen im europäischen Binnenmarkt fest. In Österreich gilt die Maschinensicherheitsverordnung MSV 2010 zur inhaltlichen Umsetzung der Maschinenrichtlinie und richtet sich an Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen.

N

Notposition

Wird bei der Genehmigung eines Luftfahrwerkes als jene Position bezeichnet, wo ein vollständiger Luftverlust in den Bälgen simuliert wird um festzustellen ob das Fahrzeug noch sicher gelenkt, bewegt bzw. verzögert werden kann. In Österreich ist bis dato die volle Lenkfähigkeit (voller Einschlag) sowie ein Abstand zwischen Reifen und Karosserie und anderen Bauteilen von min. 4-6 mm notwendig (ohne Verschränkung) Ein Aufsitzen des Fahrzeuges am Boden etc. ist nicht zulässig.

O

Oldtimer

Werden im kraftfahrrechtlichen Kontext auch als Historische Fahrzeuge bezeichnet. Diese müssen – um als solche zu gelten – ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen. Weiters müssen diese in der Liste des KHMÖ als erhaltungswürdig gekennzeichnet und im Originalzustand beschaffen sein bzw. im Falle von Umbauten zeitgenössisch sein. Wir sind Sachverständige für historische Fahrzeuge und können bei diesem Thema gerne unterstützen.

P

PSA

Persönliche Schutzausrüstung. Dieser Begriff steht für eine Vielzahl an Ausrüstungen und Gegenständen, welche dafür bestimmt sind, ArbeitnehmerInnen vor Gefahren bei der Arbeit zu schützen. Dazu zählen z.B. Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, usw.

PSA-V

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung. Diese in Österreich verbindliche Verordnung ist Teil des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und regelt alle Rechten und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zur Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung und enthält zudem besondere Bestimmungen zu spezifischen Schutzausrüstungen.

PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken und Versinken. Diese Abkürzung beinhaltet alle PSA-Gegenstände, welche bei Arbeiten mit Absturzgefahren verwendet werden müssen. Arbeitnehmerinnen, welche mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Tätigkeiten ausüben, müssen gem. § 14 PSA-V jährliche Unterweisungen mit praktischen Übungen absolvieren.

Pickerl

Das Pickerl ist die praktisch und optisch erkennbare Plakette an Kraftfahrzeugen, die eine positive Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheitsvorschriften nach dem aktuellen Stand der Technik bescheinigt. Einher mit der Plakette wird auch ein Gutachten ausgestellt, indem die Prüfergebnisse festgehalten sind. Das Pickerl-Gutachten ist verpflichtend vom Lenker eines Kraftfahrzeuges mitzuführen. In Österreich ist im Rahmen des KFG 1967 Kraftfahrgesetz geregelt, welche Kraftfahrzeuge einer jährlichen wiederkehrenden Überprüfung unterzogen werden müssen. Ausnahmen sind national geregelt.

Prüfplakette

Eine Prüfplakette (oder auch Begutachtungsplakette) ist das äußerlich erkennbare Zeichen dafür, dass eine Überwachungsorganisation die Ordnungsmäßigkeit eines überwachten Gegenstandes oder seines Verhaltens im Hinblick auf einschlägige gesetzliche oder sonstige Bestimmungen am Prüfungstag festgestellt hat und zugleich – im Regelfall – der Hinweis auf den Zeitpunkt der nächsten fälligen Untersuchung. Prüfplaketten gehören zu den Prüfzeichen.

Q

Querschnittsfläche

Die Querschnittsfläche eines Bauteils oder Stahlträgers beschreibt die Fläche, wenn man einen Körper senkrecht zu seiner Länge durchschneidet. Sie wird meist in cm² oder mm² angegeben und bildet die Grundlage zur Berechnung von zulässigen Spannungen in einem Bauteil. Egal ob Zug-, Druck-, Biege-, Scher- oder Torsionsspannung. Die Querschnittsfläche trägt maßgeblich zum Widerstand, gegenüber äußeren Belastungen bei.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung ist ein systematisches Überwachungs- und Kontrollprogramm, das von jeder Organisation oder Stelle mit dem Ziel angewendet wird, dass die gesetzlichen Vorschriften in der Praxis eingehalten werden. Wichtig dabei ist eine bereichsübergreifende Planung dieser Instrumente, damit auch die Umsetzung der Maßnahmen in der Praxis zielführend und konform erfolgen kann.

R

Rahmenbauweise

Die Rahmenbauweise im KFZ-Bereich beschreibt eine Karosserieform, bei welcher das Grundgerüst – also die tragende Struktur – aus einem Rahmen besteht und Antrieb, Karosserie, Fahrwerksaufhängung, etc am Fahrzeugrahmen montiert sind. In der heutigen Zeit werden PKW’s hauptsächlich mit selbsttragenden Karosserien gebaut, d.h. es ist kein tragender Grundrahmen mehr erforderlich. Die Rahmenbauweise setzte sich jedoch bis heute vor allem bei Lastkraftwagen durch und wird auch nach wie vor bei Pick-Up’s verwendet. Auch die meisten Motorräder werden in Rahmenbauweise hergestellt. Die Fahrgestellnummer eines Fahrzeuges befindet sich im Normalfall auch am Fahrzeugrahmen.

Reifenabrollumfang

Der Reifenabrollumfang ist die Strecke, welche ein Rad einer Schlupffreien Umdrehung zurücklegt, d.h. die Länge des äußeren Kreises an der Lauffläche des Reifens. Dieses Maß wird über die Radabmessungen (Felgendurchmesser, Reifenbreite und Flankenhöhe) errechnet. Bei Änderungen an den Rädern muss der Reifenabrollumfang innerhalb -2,5 % bzw. +1,5 % Abweichung zur Serienbereifung liegen, ansonsten ist eine Kontrollmessung des Geschwindigkeitsmessers bzw. im schlimmsten Fall eine Tachoangleichung erforderlich. Um eine Abweichung deiner gewünschten Reifendimension zu errechnen, gibt es im Internet mehrere Abrollumfang-Rechner zu finden. Wir empfehlen: www.reifenrechner.at da man hier die Änderung auch grafisch am ersten Blick sehen kann.

S

Spurweitenänderung

Spurweitenänderungen sind je nach Fahrzeugausführung zwischen +2,00 % (selbsttragende Karosserie) bis +4,00 % (Rahmenbauweise) zur Serienspurweite zulässig. Bei Überschreitung dieser Spurweitenerhöhung sind spezielle Nachweise (Dauerfestigkeits- bzw. Betriebsfestigkeitsprüfungen) erforderlich. Diese können häufig auch durch ein vorliegendes Gutachten bereits nachgewiesen sein.

Spoiler

Spoileranbauteile (Frontspoiler, Heckspoiler, etc.) werden meist auf Kraftfahrzeuge zur Aufwertung der Optik bzw. Individualisierung angebracht. Je nach Material, Größe und Beschaffenheit (Optik, Kantengestaltung) sind gewisse Dinge für die Typisierung zu beachten. Wir helfen weiter!

T

Typisierung

Als Typisierung wird im deutschen Sprachgebrauch vor allem die Eintragung von Änderungen an einem Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere genannt. Die Eintragung der Änderungen erfolgt in Österreich im jeweiligen Bundesland durch die zuständige Landesregierung. Als Grundlage sind Teilegutachten, ABE’s und sonstige Nachweise zu erbringen. Es können auch fahrzeugspezifische Gutachten bei Kombination von mehreren Komponenten etc. notwendig sein. Diese können sie durch uns erstellen lassen.

U

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument, welches von einem befugten Unternehmen oder einer Behörde ausgestellt werden kann. Bei Kraftfahrzeugen kann beispielsweise der Hersteller oder sein Generalimporteur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Änderung von Massen oder Anbau von Teilen an einem Fahrzeug ausstellen. Bei einem Verlust des Typenscheines, von bereits genehmigten Fahrzeugen, muss eine Bezirksbehörde auf Grundlage einer Verlustmeldung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen um einen neuen Typenschein beantragen zu können.

V

VD-TÜV Merkblätter

VD-TÜV Merkblätter gelten für Ingenieurbüros, Ziviltechniker und technische Dienste als anerkannte Regel bzw. als Stand der Technik für anzuwendende Untersuchungs- und Prüfungsmethoden, bei beispielsweise Änderungen an Kraftfahrzeugen. Auch Behörden (Landesregierungen) verweisen bei zu erbringenden Nachweisen auf diese technischen „Normen“ bzw. Richtlinien

W

WBS-Werkstattbestätigung

Solltest du einen Motorumbau durchführen, so brauchst du neben einem „Zivilgutachten“ bzw. Gutachten auch eine Umbaubestätigung einer Fachwerkstätte über den anforderungs- und fachgerechten Umbau des Motors.

X

Xenonscheinwerfer

Sogenannte Gasentladungsscheinwerfer müssen in der Regel über eine Niveauregelung sowie über eine Scheinwerferwaschanlage verfügen. Bei Importfahrzeugen (US-Fahrzeuge) kann es diesbezüglich auch Ausnahmen geben, bei dem eine Nachrüstung nicht erforderlich ist. Scheinwerfer welche idR. für H-Birnen ausgelegt sind, dürfen nicht nachträglich mit Xenon Glühlampen ausgestattet werden. 

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Y

Youngtimer

Als Youngtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, welche die Anforderungen an ein historisches Fahrzeug (siehe hist. Fahrzeug) noch nicht erfüllen. Youngtimer können grundsätzlich einen teilweisen immensen Marktwert erreichen, was im Falle eines Schadens manchmal zu Problemen bei der Versicherungsabwicklung führt, zumal die Fahrzeuge nicht mehr „taxiert“ sind. In diesem Fall lohnt es sich in regelmäßigen Abständen ein Wertgutachten über den Markt- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges erstellen zu lassen.

Z

Zivilgutachten

Als Zivilgutachten werden in der Umgangssprache fachliche Expertisen bzw. Gutachten von hierzu befugten Personen und Unternehmen bezeichnet. Insbesondere im KFZ-Bereich wird der Ausdruck Zivilgutachter bzw. Zivilgutachten häufig verwendet. Ein Zivilgutachten kann von Sachverständigen erstellt werden und umfasst ein gewisses Themengebiet, dass in Zusammenhang mit einem Anliegen untersucht werden soll. Hierzu gehören Änderungen an Kraftfahrzeugen mit Felgen, Räder, Fahrwerke, Anbauteile, Tieferlegungen, Höherlegungen, etc.

Zelt

Zelte und Zeltkonstruktionen werden normativ als Fliegende Bauten bezeichnet. Diese fallen unter die ÖNORM EN 13782:2015.
Bei jeder erneuten Aufstellung muss eine Gebrauchsabnahme des Zeltes erfolgen.